Wenn Ihr Unternehmen Menschen über 25 Jahre (in Ausnahmefällen auch jünger) in einer regulären dualen Ausbildung über Betrieb und staatliche Berufsschule qualifiziert, können Sie von umfangreicher Förderung der Ausbildung profitieren.
Voraussetzungen für die geförderte Person:
- Kein abgeschlossener Berufsabschluss oder
- In den letzten vier Jahren nicht in einem Berufsfeld tätig gewesen, für das ein Abschluss (Ausbildung oder Studium) vorliegt
Was wird gefördert?
- Lohnkostenzuschuss: Bis zu 100% des Arbeitgeberbruttos während der Berufsschulzeiten – unabhängig von der Betriebsgröße
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Bis zu 100% Zuschuss
- Fahrtkosten, Kinderbetreuung und weitere Kosten: Bis zu 100% Zuschuss
Besonderheit:
Der Zuschuss gilt für die gesamte Ausbildungsdauer – ein erheblicher Benefit für Mitarbeiter und Unternehmen, die langfristig Fachkräfte aufbauen möchten.
Für wen eignet sich diese Förderung der Ausbildung?
- Quereinsteiger, die einen neuen Berufsabschluss anstreben
- Menschen mit abgebrochenem Studium oder Ausbildung in einem anderen Bereich
- Beschäftigte, die sich beruflich umorientieren möchten
- Unternehmen, die junge Erwachsene ab 25 Jahren systematisch qualifizieren wollenDer Antrag muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme gestellt werden