Bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr - für innovative Projekte in allen Branchen

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Forschungszulage: Steuerlicher Zuschuss für Forschung und Entwicklung

Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ist eine der attraktivsten und gleichzeitig am wenigsten bekannten Förderungen in Deutschland. Seit 2020 können alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen ihre Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) steuerlich geltend machen – unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche.
Für Geschäftsführungen und Personalabteilungen bedeutet das: Wer innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt, kann einen erheblichen Teil der Personalkosten und weiterer Aufwendungen als Steuergutschrift zurückholen – auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Projekte.

Was macht die Forschungszulage besonders?

Im Gegensatz zu klassischen Förderprogrammen bietet die Forschungszulage entscheidende Vorteile:
  • Rechtsanspruch
    Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Forschungszulage – keine Ermessensentscheidung.
  • Branchenunabhängig
    Alle Branchen sind förderfähig, von Software über Maschinenbau bis Dienstleistung
  • Größenunabhängig
    Startups, KMU und Großunternehmen profitieren gleichermaßen
  • Auch rückwirkend
    Die Forschungszulage kann für bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte beantragt werden
  • Themenoffen
    Sie entscheiden selbst, welche FuE-Aktivitäten gefördert werden sollen

Höhe der Forschungszulage ab 2026

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Wie kann eine Trennung respektvoll gestaltet werden?
  • Fördersatz: 25% der förderfähigen Aufwendungen
  • Bemessungsgrundlage: Bis zu 12 Millionen Euro pro Jahr
  • Maximale Förderung: 3,0 Millionen Euro jährlich
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Wie bereiten wir Führungskräfte auf schwierige Gespräche vor?
  • Fördersatz: 35% der förderfähigen Aufwendungen
  • Bemessungsgrundlage: Bis zu 12 Millionen Euro pro Jahr
  • Maximale Förderung: 4,2 Millionen Euro jährlich
Zusätzlich seit 2026: 20% pauschale Gemeinkosten auf förderfähige Personalaufwendungen, externe FuE-Aufträge und Abschreibungen – ohne aufwendigen Einzelnachweis.

Was wird gefördert?

Die Forschungszulage fördert Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), die einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden können:
  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung
Entscheidend ist, dass das Projekt die FuE-Kriterien des Frascati-Handbuchs erfüllt:
  • Neuartigkeit: Das Vorhaben zielt auf neue Erkenntnisse oder Lösungen ab
  • Kreativität: Es erfordert schöpferische Ideen und Ansätze
  • Unsicherheit: Der Ausgang ist nicht von vornherein klar
  • Systematik: Das Vorhaben folgt einem strukturierten Plan
  • Reproduzierbarkeit: Die Ergebnisse können dokumentiert und nachvollzogen werden
Nicht förderfähig sind reine Markteinführungsaktivitäten, Routineentwicklung oder betriebsübliche Anpassungen.

Welche Kosten sind förderfähig?

Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage umfasst:
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Personalkosten für eigenbetriebliche FuE
  • Bruttoarbeitslohn für Arbeitnehmer, die im FuE-Vorhaben tätig sind
  • Anteilig nach tatsächlich geleisteten Stunden im Projekt
  • Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
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Eigenleistung bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften
  • Pauschal 70 Euro pro Stunde für FuE-Tätigkeiten des Unternehmers
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Externe Auftragsforschung
  • Nur bei Auftragnehmern mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
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Abschreibung von Wirtschaftsgütern
  • Wertminderung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter, die im FuE-Vorhaben eingesetzt werden​
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Pauschale Gemeinkosten (seit 2026)
  • 20 % der oben genannten Kosten – ohne Einzelnachweis

Für welche Unternehmen eignet sich die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist für nahezu alle innovativen Unternehmen interessant. Besonders profitieren:
  • Startups und Wachstumsunternehmen mit hohem FuE-Anteil
  • KMU mit eigenem Entwicklungsteam (35 % Förderquote)
  • Softwareunternehmen mit Produktentwicklung
  • Maschinenbau und Elektrotechnik bei Neuentwicklungen
  • Großunternehmen, die bei klassischen Förderprogrammen oft ausgeschlossen sind
  • Dienstleister, die innovative Verfahren oder Konzepte entwickeln

Zweistufiges Antragsverfahren

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten:
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Schritt 1: Bescheinigung bei der BSFZ
Zunächst beantragen Sie eine Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob Ihr Projekt die FuE-Kriterien erfüllt.

Erforderliche Angaben:
  • Unternehmensdaten (Name, Steuernummer, Rechtsform, Beteiligungsstruktur)
  • Detaillierte Projektbeschreibung mit Darstellung der FuE-Leistung
  • Arbeitsplan mit Meilensteinen und Zeitrahmen
  • Angaben zu beteiligten Mitarbeitern (Qualifikation, Tätigkeitsbereich)
  • Geplante oder entstandene Kosten
Bearbeitungszeit: Typischerweise 4–8 Wochen

Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das BSFZ-Portal
Wichtig: Die Antragstellung ist jederzeit möglich – vor, während oder nach Abschluss des Projekts. Auch bereits abgeschlossene Vorhaben können noch bescheinigt werden.
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Schritt 2: Antrag beim Finanzamt
Nach Erhalt der BSFZ-Bescheinigung stellen Sie den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Dieser Antrag erfolgt:
  • Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Aufwendungen entstanden sind
  • Über das ELSTER-Portal (Mein ELSTER)
  • Für alle FuE-Vorhaben des Unternehmens gemeinsam (wirtschaftsjahrbezogen)

Erforderliche Angaben:
  • Allgemeine Unternehmensdaten
  • Angaben zu verbundenen Unternehmen
  • Gesamte Lohnaufwendungen im Wirtschaftsjahr
  • FuE-spezifische Lohnaufwendungen
  • Vorhabens-ID der BSFZ-Bescheinigung
  • Detaillierte Projektkostenaufstellung
  • Stundenzettel für alle Mitarbeiter im FuE-Vorhaben (GoBD-konform)
Das Finanzamt prüft die Angaben und setzt die Forschungszulage fest. Die Auszahlung erfolgt durch Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Ergibt sich ein Überschuss, wird dieser als Steuererstattung ausgezahlt.

Praxisbeispiel: KMU mit Softwareentwicklung

Ein mittelständisches Softwareunternehmen mit 80 Mitarbeitern entwickelt ein KI-basiertes Analyse-Tool:
  • FuE-Personalkosten: 5 Entwickler, durchschnittlich 50% ihrer Arbeitszeit im Projekt
  • Bruttogehalt inkl. Arbeitgeberanteil: 400.000 Euro (anteilig)
  • Pauschale Gemeinkosten (20%): 80.000 Euro
  • Bemessungsgrundlage gesamt: 480.000 Euro

Forschungszulage (KMU, 35%):
168.000 Euro

Das Unternehmen kann diese Summe als Steuergutschrift erhalten.

Wichtige Hinweise

  • Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen:
    Die Forschungszulage kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Allerdings darf die Gesamtförderung (einschließlich Forschungszulage) pro FuE-Vorhaben den Betrag von 15 Millionen Euro nicht überschreiten.
  • Dokumentationspflicht:
    Seit 2024 ist die genaue Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden pro Person und Projekt erforderlich. Nutzen Sie hierfür ein GoBD-konformes Zeiterfassungssystem oder den vom BMF bereitgestellten Musterstundenzettel.
  • Rückwirkende Beantragung:
    Die Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden – ideal für Unternehmen, die in der Vergangenheit FuE betrieben haben, aber die Förderung noch nicht kannten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich das Projekt vor Beginn beantragen?

Nein. Die BSFZ-Bescheinigung kann vor, während oder nach Projektabschluss beantragt werden.

Ist die Forschungszulage steuerpflichtig?

Nein, die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift und nicht zu versteuern.

Was gilt als KMU?

Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern im Sinne der AGVO-Definition erhalten den erhöhten Fördersatz von 35%.

Kann ich mehrere Projekte gleichzeitig fördern lassen?

Ja, alle förderfähigen FuE-Vorhaben eines Wirtschaftsjahres werden zusammen beim Finanzamt beantragt.

Welche Branchen sind ausgeschlossen?

Keine – die Forschungszulage ist vollständig branchenoffen.

Was passiert, wenn die BSFZ das Projekt ablehnt?

Ohne BSFZ-Bescheinigung kann das Finanzamt keine Forschungszulage festsetzen. Eine sorgfältige Projektbeschreibung ist daher entscheidend. 

Unser Service für Sie


Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Forschungszulage:
  • Analyse Ihrer FuE-Aktivitäten und Identifikation förderfähiger Projekte
  • Professionelle Aufbereitung der Projektbeschreibung für die BSFZ
  • Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise
  • Begleitung durch das zweistufige Antragsverfahren
  • Optimierung der Bemessungsgrundlage
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen

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