








Nein. Die BSFZ-Bescheinigung kann vor, während oder nach Projektabschluss beantragt werden.
Nein, die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift und nicht zu versteuern.
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern im Sinne der AGVO-Definition erhalten den erhöhten Fördersatz von 35%.
Ja, alle förderfähigen FuE-Vorhaben eines Wirtschaftsjahres werden zusammen beim Finanzamt beantragt.
Keine – die Forschungszulage ist vollständig branchenoffen.
Ohne BSFZ-Bescheinigung kann das Finanzamt keine Forschungszulage festsetzen. Eine sorgfältige Projektbeschreibung ist daher entscheidend.
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