


Nein. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden.
Nein, für Sie als Arbeitgeber ist er steuerfrei. Der Arbeitnehmer versteuert sein normales Bruttogehalt.
Der Zuschuss wird nur für Zeiten gezahlt, in denen Sie Arbeitsentgelt zahlen.
Ja, der Zuschuss passt sich prozentual an.
Ja, sofern jede Stelle die Voraussetzungen erfüllt und keine missbräuchliche Nutzung vorliegt.
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